Falls Sie als Kunde von BNP Paribas Asset Management etwas beanstanden oder sich beschweren möchten, kontaktieren Sie bitte Ihren üblichen Ansprechpartner oder den für Kundenreklamationen zuständigen Mitarbeiter.
BNP PARIBAS Asset Management und ihre Tochtergesellschaften haben sich zur strikten Einhaltung der Gesetze und Vorschriften und zur Durchsetzung der in ihrem Verhaltenskodex festgelegten Regeln verpflichtet.
Das Hinweisgebersystem von BNP Paribas Asset Management unterliegt der Verantwortung der Abteilung „ABC und Berufsethik“, die zur Funktion Asset Management Compliance gehört.
Über das Hinweisgebersystem, auf das Sie von dieser Seite aus Zugriff haben, können Sie Folgendes melden: Informationen über ein Verbrechen oder eine Straftat, eine Bedrohung oder Schädigung des Gemeinwohls, einen Verstoß oder den Versuch der Verschleierung eines Verstoßes gegen geltendes und verbindliches Recht (Gesetze, Vorschriften usw.) oder einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex.
Hinweisgeber-Meldungen werden von unabhängigen Experten (Referenten) vertraulich und gemäß den geltenden Vorschriften behandelt.
Hinweisgebern wird der Schutz vor dem Vergeltungsrisiko gewährt, den das anwendbare lokale Recht vorsieht.
Ein Missbrauch des Hinweisgebersystems kann für den/die Betreffende(n) Disziplinarmaßnahmen (falls anwendbar) oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich Meldung machen?
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass gegen das Gesetz oder den Verhaltenscodex von BNP Paribas Asset Management verstoßen wurde oder im Falle einer Bedrohung oder Schädigung des Gemeinwohls.
Wenn Sie eine externe Drittpartei sind, verwenden Sie bitte das Formular auf dieser Seite.
Wie kann ich Meldung machen?
Wenn Sie eine externe Drittpartei sind, verwenden Sie bitte das Formular auf dieser Seite.
Wenn Sie ein(e) Angestellte(r) (intern oder extern) sind: Bitte nutzen Sie die intern verfügbaren Kanäle.
Kann ich anonym bleiben?
Ja, Ihre Meldung kann anonym erfolgen, außer in Fällen, in denen dies gesetzlich untersagt ist. Wir raten jedoch zur Angabe von Kontaktdaten, damit der Referent Sie kontaktieren kann.
Bekomme ich eine Antwort (Feedback) auf meine Meldung?
Nach Empfang der Meldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Sie werden dann über die fortschreitende Bearbeitung Ihrer Meldung und das Untersuchungsergebnis unterrichtet.
Ist die Vertraulichkeit gewährleistet?
Ja, die Referenten sind für die vertrauliche Behandlung von Hinweisgeber-Meldungen ausgebildet und ergreifen die erforderlichen Maßnahmen.