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Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

SFDR – eine Einführung

Das Zeitalter der Nachhaltigkeit löst das 200 Jahre alte Zeitalter des Kohlenstoffs ab. Die Finanzdienstleistungsbranche trägt, teils freiwillig und teils durch regulatorische Erlasse verpflichtet dazu bei, den Übergang zu erleichtern.

Die Europäische Union will konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel einleiten. Sie ist entschlossen, bis 2050 Netto-Null CO2-Emissionen zu erreichen und Greenwashing zu verbieten. Zur Verfolgung dieser politischen Ziele erlässt sie die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

In dieser Verordnung regelt die EU „die Verpflichtungen zur Offenlegung der Nachhaltigkeit für Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber den Endanlegern fest“.[1]

Die EU hat die SFDR 2019 offiziell eingeführt, wobei die Offenlegung der Einstiegsdaten seit März 2021 verpflichtend ist.

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen zur SFDR und erläutern, wie Asset Manager, Versicherer, Pensionsfonds, Berater und alle anderen Einrichtungen, die Kundengelder verwalten, diesen Vorschriften gerecht werden.

F1. Was ist die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)?

A1. Eine europäische Verordnung, die für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater sowie für deren Produkte gilt. Sie verlangt von ihnen, ihre Produkte in eine der verschiedenen Kategorien einzustufen, je nachdem, welche nicht-finanziellen Merkmale sie offenlegen wollen, und die für diese Kategorie vorgeschriebenen Angaben zu machen.   

F2. Wer ist betroffen?

A2. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater fallen in den Anwendungsbereich der SFDR, ebenso wie in der EU vertriebene Fonds und von einer in der EU ansässigen Einrichtung unterzeichnete Mandate.  

F3. Wie viel Zeit haben wir noch?

A3. Nicht viel. Stufe 1 ist seit März 2021 in Kraft und Stufe 2 im Januar 2023.

F4. Was ist das politische Ziel?

A4. Verhinderung von Greenwashing und Verbesserung der Vergleichbarkeit von Produkten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsmerkmale.  

F5. Was ist mit dem Brexit?

A5. Die SFDR gilt nicht für Produkte, die im Vereinigten Königreich vertrieben werden. Im Januar 2022 wird das Vereinigte Königreich jedoch das Ergebnis einer hochrangigen Expertengruppe über seine eigenen Verpflichtungen unter dem Titel Sustainability Disclosure Requirements (SDR) veröffentlichen.

SFDR-Kernstück: Gleiche Ausgangsbedingungen für die Umwelt

SFDR schafft einen systematischen, transparenten und vergleichbaren Ansatz zur Nachhaltigkeit auf den Finanzmärkten. Nahezu alle Finanzprodukte sind erfasst und fast alle Finanzmarktteilnehmer sind verpflichtet, die erforderlichen Informationen offenzulegen. Sie können daher möglicherweise Verweise auf Offenlegungen auf der „Produktebene“ und der „Unternehmensebene“ finden.

Zwei Konzepte, Sustainability Risk und Principal Adverse Impact, bilden den Kern von SFDR. Sie zielen darauf ab, die wechselseitigen Auswirkungen zu erfassen, die ein Finanzprodukt und das weitere Umfeld aufeinander haben. Laienhaft ausgedrückt geht es darum, den Schaden zu begrenzen, den die Investition für die Umwelt im weiteren Sinne verursacht. Zusammen werden sie als das „Konzept der doppelten Wesentlichkeit“ (double materiality concept) bezeichnet.

Sustainability Risk

Finanzmarktteilnehmer und -berater müssen Umwelt-, Sozial- und Governance-Probleme (ESG) identifizieren, die den Wert von Investitionen beeinflussen könnten. Sie müssen auch darlegen, wie sie mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen.

Beispielsweise kann ein Investmentfonds eine Beteiligung an einem Stahlproduzenten besitzen. Der Druck von Kunden und Regulierungsbehörden zwingt Unternehmen, mehr Geld auszugeben, um die CO2-Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Dies ist ein „Sustainability Risk“, das wahrscheinlich die Betriebskosten erhöht und die Renditen für die Anleger verringert. Das Unternehmen könnte sich jedoch eine gute Wettbewerbsposition verschaffen, wenn es in einem Umfeld, in dem Emissionen (und andere negative externe Effekte) von den Regulierungsbehörden zunehmend bepreist werden, im Vergleich zu anderen Unternehmen weniger CO2 ausstößt.

Ebenso werden Kosten anfallen, um die Emissionen bei der Stahlproduktion zu senken und so nachhaltiger zu werden und weniger die Umwelt zu belasten.

Die Offenlegung hilft Anlegern und anderen Finanzmarktteilnehmern, die Kompromisse zu bewerten. Sie könnten zu dem Schluss kommen, dass es sich lohnt, für geringere Nachhaltigkeitsrisiken zu bezahlen.

Entsprechende Offenlegungen ergeben sich aus der weltweiten Geschäftstätigkeit über Anlageklassen und Produkttypen hinweg.

Principal Adverse Impact

Finanzmarktteilnehmer und -berater müssen die potenziell schädlichen Auswirkungen ihres Handels auf Umwelt und Gesellschaft abwägen. Sie müssen auch die Auswirkungen auf die von ihnen hergestellten und / oder beworbenen Finanzprodukte erläutern.

SFDR verpflichtet Unternehmen, Investitionsentscheidungen und Finanzberatungen zu identifizieren, die „negative materielle Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verursachen, dazu beitragen oder direkt verbunden sein könnten“. Aussagen zu negativen Auswirkungen müssen unabhängig davon gemacht werden, ob Nachhaltigkeitsüberlegungen Teil der angegebene Anlagestrategien sind.

Beispielsweise kann ein Investmentfonds eine Beteiligung an einem Onshore-Windpark besitzen. Obwohl die Anlage starke Referenzen für Erneuerbare-Energien ausweist, kann es zu Auswirkungen wie Störungen des Erscheinungsbilds eines ansonsten unberührten Landschaftsabschnitts oder nachteiligen Auswirkungen auf Flora und Fauna kommen.

Principal Adverse Impact Statements (PAIS) müssen jährlich erstellt und veröffentlicht werden. Die Teilnehmer sollten sich der Überschneidungen und Verbindungen mit anderen Gesetzen bewusst sein, einschließlich des Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS) und der Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD).

Artikel 8 und 9

Die SFDR gilt sowohl für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater als Unternehmen als auch für die Finanzprodukte, die sie herstellen oder zu denen sie beraten. Die auf Produkte anwendbare Offenlegungsregelung hängt von der Klassifizierung des Produktes im Rahmen der SFDR ab:

  • Produkte, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen, fallen unter Artikel 9 der SFDR und müssen die entsprechenden Offenlegungsvorschriften einhalten;
  • Produkte, die ökologische oder soziale Merkmale fördern, fallen unter Artikel 8 der SFDR und müssen die entsprechenden Offenlegungsvorschriften erfüllen;
  • Für Produkte, die unter keinen der beiden Artikel fallen, gelten wesentlich weniger strenge Offenlegungsvorschriften.

Offenlegung gemäß Artikel 8

Finanzprodukte, die „ökologische oder soziale Merkmale fördern“, müssen die Offenlegungsvorschriften erfüllen, die unter anderem im Artikel 8 der SFDR vorgeschrieben sind. Dies beinhaltet:

  • Eine spezielle vorvertragliche Offenlegung (standardisiert in einer EU-weiten Vorlage ab 2023), in der unter anderem alle ökologischen und / oder sozialen Merkmale festgelegt werden;
  • Eine spezielle Webseite, auf der die Verpflichtungen zusammengefasst sind und zusätzliche Informationen über die auf das Produkt angewandten Methoden bereitgestellt werden;
  • Angaben im periodischen Bericht (standardisiert in einer gemeinsamen EU-Vorlage ab dem 1. Januar 2023), in dem die tatsächliche ökologische und soziale Leistung des Finanzprodukts gemessen wird.

Offenlegung gemäß Artikel 9

Finanzprodukte, die „nachhaltige Anlagen zum Ziel haben“, müssen die Offenlegungsvorschriften einhalten, die unter anderem im Artikel 8 der SFDR vorgeschrieben sind. Dies beinhaltet:

  • Eine spezielle vorvertragliche Offenlegung (standardisiert in einer EU-weiten Vorlage ab 2023), in der die Strategie zur Erreichung des nachhaltigen Anlageziels dargelegt wird;
  • Eine spezielle Webseite, auf der die Verpflichtungen zusammengefasst sind und zusätzliche Informationen bereitgestellt werden;
  • Angaben im periodischen Bericht (standardisiert in einer gemeinsamen EU-Vorlage ab dem 1. Januar 2023), in dem die Gesamtauswirkungen des Finanzprodukts auf die Nachhaltigkeit anhand relevanter Nachhaltigkeitsindikatoren angegeben werden.

Sonstige Offenlegungen

Für Finanzprodukte, die nicht unter Artikel 8 oder Artikel 9 der SFDR fallen, gelten weniger strenge Offenlegungsvorschriften: Sie müssen in ihren bestehenden Unterlagen (Prospekt und periodische Berichte) nur einige wenige ausdrückliche Angaben machen:

  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
  • Befolgung der in der Europäischen Grünen Taxonomie festgelegten Kriterien

Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen außerdem ab Juni 2023 einen Bericht auf Unternehmensebene veröffentlichen, das Principal Adverse Impact Statement, in dem sie die Maßnahmen beschreiben müssen, die sie ergreifen, um die negativen externen Effekte ihrer Investitionen als Unternehmen abzuschwächen, und jährlich eine Reihe von Indikatoren zur Messung der besagten externen Effekte veröffentlichen (z.B. Kohlenstoff-Fußabdruck usw.).

Was SFDR NICHT tut:

  • Bereitstellen detaillierter Mindestanforderungen
  • Hat nicht die Absicht, die Produkte zu disqualifizieren

Taxonomie: Klärung der Begriffe und Ausdrücke in der nachhaltigen Finanzwirtschaft

Der Weg zu nachhaltigem Wirtschaften ist sicherlich schwierig. Meinungsverschiedenheiten, Spekulationen, Interessenbindungen, kulturelle und politische Vielfalt sowie Widersprüche erschweren die Situation.

Die Regulierungsbehörden haben früh erkannt, dass der Weg zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum sowohl ein Wörterbuch als auch eine Landkarte erfordert. Es ist leicht zu verstehen, warum: neue Regeln sind für viele Menschen oft rätselhaft, und an der Schnittstelle zwischen Finanzen und Recht, wo die Nachhaltigkeitsagenda liegt, wimmelt es von Fachjargon.

Hier hilft es zu verstehen, was die Begriffe bedeuten und wo sie am besten verwendet werden.

So hat sich die EU im März 2018 zur schrittweisen Entwicklung einer EU-Taxanomie verpflichtet, um ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu identifizieren. Ziel ist es, den europäischen Unternehmen – die heute unter der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und später unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen – einen gemeinsamen Analyserahmen an die Hand zu geben, der es ihnen ermöglicht, den prozentualen Anteil ihrer Einnahmen zu messen, der aus Geschäften und Services stammt, die alle in der Taxanomie-Verordnung aufgeführten Kriterien erfüllen.

Dies wiederum wird es den Anlegern ermöglichen, eine gemeinsame Sichtweise darüber zu haben, inwieweit die Unternehmen unter dem Regime der Taxonomie-Verordnung ökologisch nachhaltig sind. Um das Bild zu vervollständigen, könnte die Europäische Kommission auch eine soziale Taxonomie ankündigen.

SFDR-Ansatz von BNP Paribas Asset Management

Wir investieren nachhaltig, um eine bessere Welt zu gestalten und gleichzeitig Erträge für unsere Anleger zu erwirtschaften.

Über 80 % der Vermögenswerte unserer offenen Fonds sind als ESG-fördernd (Artikel 8) oder mit nachhaltigen Anlagezielen (Artikel 9) eingestuft.

Sandro Pierri, CEO von BNP Paribas Asset Management, sagte: „Wir konzentrieren uns weiterhin auf die Erzielung langfristiger und nachhaltiger Erträge für unsere Kunden. Dieser Ansatz prägt unser Unternehmen und leitet uns in unserem Handel.“

  • Wir wissen, wir sind die Summe unserer Mitarbeiter
  • Wir schätzen konträre, innovative und unabhängige Denker
  • Wir schätzen Vertrauen, Integrität und harte Arbeit
  • Die Erwartungen sind hoch
  • Erfolg wird fair belohnt und an den Zielen des Kunden ausgerichtet
  • Jeder in unserem Unternehmen trägt Verantwortung

Jeder bei BNP Paribas Asset Management ist sich seiner Verantwortung bewusst, das Leben von Tausenden von Menschen, die von unseren Investitionsentscheidungen abhängig sind, positiv zu verändern. Wie Sandro es ausdrückt: „Investments sind unsere Welt.“

    Verweise

    [1] https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/1185-Institutional-investors-and-asset-managers-duties-regarding-sustainability_en

    [2] https://www.margaretthatcher.org/document/107817

    [3] https://unfccc.int/process/bodies/supreme-bodies/conference-of-the-parties-cop

    [4] https://iri.columbia.edu/~goddard/EESC_W4400/CC/jones_mann_2004.pdf

    [5] Renewed sustainable finance strategy and implementation of the action plan on financing sustainable growth | European Commission (europa.eu)

    [6] Sustainable finance – obligation for investment firms to advise clients on social and environmental aspects of financial products (europa.eu)

    [7] https://www.ft.com/content/8f7323c8-3197-4a69-9fcd-1965f3df40a7