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Der nachhaltige Investor für eine Welt im Wandel

Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Die Ära der Nachhaltigkeit löst das Zeitalter fossiler Energien ab, dass in den letzten 200 Jahren herrschte. Die Finanzdienstleistungsbranche trägt zum Teil freiwillig, zum Teil aufgrund regulatorischer Vorgaben dazu bei, diesen Übergang zu erleichtern.

So ergreift die EU zum Beispiel konkrete Maßnahmen gegen den Klimawandel. Sie ist entschlossen, bis 2050 klimaneutral zu werden und Greenwashing, also Investments, die umweltfreundlich wirken, es aber nicht sind, zu verbieten. Um diese politischen Ziele zu erreichen, hat sie die EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor; SFDR) verabschiedet.

Gemäß der EU legt die SFDR „nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater gegenüber Endanlegern fest“. Die Offenlegungsverordnung wurde 2019 offiziell verabschiedet. Stufe 1 trat im März 2021 in Kraft, und seit Januar 2023 gelten nun auch die Level-2-Standards.

Über die SFDR hinaus bietet die Finanzmarktrichtlinie MiFID II in der EU einen Rahmen für nachhaltige Regulierung mit drei Kernbereichen: der EU-Taxonomie-Verordnung, dem Bereich nachhaltige Anlage mit Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeit (Principal Adverse Impact; PAI-Indikatoren) sowie die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD).

Unten haben wir Informationen und Videos zusammengestellt, um die am häufigsten gestellten Fragen zu Vorschriften im Bereich nachhaltiger Finanzprodukte zu beantworten, die Auswirkungen auf die Branche aufzuzeigen und den Ansatz von BNP Paribas Asset Management vorzustellen.

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