BNP AM

Der nachhaltige Investor für eine Welt im Wandel

Europäische Richtlinie MI-FID

Die Market in Financial Instruments Directive (MiFID) ist seit 1. November 2007 in Kraft. Sie soll sicherstellen, dass wir unsere Kunden klar und verständlich informieren.

Überblick über die derzeitigen Grundsätze und Verfahren von BNP Paribas Asset Management (BNPP AM).

A. Best Selection und Best Execution bei BNPP AM

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über unsere derzeitigen und künftigen Richtlinien zur Auswahl der aus unserer Sicht besten Finanzintermediäre (Best Selection) und der bestmöglichen Auftragsausführung (Best Execution), zu der diese uns gegenüber verpflichtet sind. Außerdem fassen wir zusammen, was geschieht, wenn wir Aufträge erhalten und übermitteln, und berichten, wie wir mit Aufträgen umgehen, falls wir an einem Markt als Kontrahent auftreten.

Dieses Dokument enthält Informationen zum aktuellen Stand unserer Richtlinien. Nach Beratungen mit Institutionen wie der französischen Finanzmarktaufsicht (Autorité des Marchés Financiers, AMF), anderen europäischen Regulierungsbehörden und der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht) können sich künftig Änderungen ergeben. Unsere Richtlinien und Prozesse können sich auch bei neuen Vorschriften noch verändern, beispielsweise durch die Umsetzung europäischer Vorschriften durch bestimmte EU-Mitgliedsländer oder andere Aufsichtsbehörden.

BNP Paribas Asset Management (BNPP AM) hat die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zum Anlass genommen, die Prozesse unserer Investmententscheidungen und Auftragsausführung zu erläutern. Sie gelten für das Management der Mandate unserer Kunden und unserer Investmentfonds. Dazu haben wir interne Richtlinien für die Auswahl von Intermediären sowie für die entsprechenden Prozesse und Berichtssysteme entwickelt und setzen sie um.

Diese Richtlinien umfassen:

  • die Grundsätze für die Ermächtigung von Intermediären, Aufträge auszuführen;
  • die Grundsätze für die Auftragsausführung, abhängig von der Art des Investmentprozesses, der Wertpapierart, den in der MiFID beschriebenen Kriterien (Auftragsart, Preis, Kosten, Wahrscheinlich und Geschwindigkeit der Ausführung), der Auftragsgröße und weiteren für die Auftragsausführung relevanten Kriterien.

Für BNPP AM ist Best Execution ein fortlaufender Prozess. Deshalb haben wir ein ständiges Kontrollgremium eingeführt, das Global Counterparty Committee. So wollen wir für unsere Kunden stets die besten Ergebnisse erzielen.

Als Assetmanager sind die Unternehmen von BNPP AM verpflichtet, die Wirksamkeit unserer Richtlinien zu überprüfen und sie ggf. weiterzuentwickeln oder zu ergänzen.

B. Kundenklassifikation

Die Unternehmen von BNPP AM bieten Portfoliomanagementleistungen im Namen Dritter. In dieser Funktion übermitteln sie nach dem Investmentprozess Aufträge für den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten (Handelsaufträge). Der Investmentprozess dient dem Management der Kundenmandate und Investmentfonds, für die die BNPP-AM-Unternehmen verantwortlich sind.

Die Handelsaufträge übermitteln sie direkt oder über den Handelsdesk von BNP Paribas (BNP Paribas Dealing Services), einer Tochtergesellschaft der BNP Paribas SA Group mit einer Banklizenz vom Ausschuss der Kreditinstitute und der Investitionsunternehmen (Comité des Etablissements de Crédit et des Entreprises d’Investissement, CECEI). Am häufigsten werden Aktien, Zinsinstrumente, börsennotierte Derivate und OTC-Derivate gehandelt.

Die Verpflichtungen, die sich aus den Auswahl- und Ausführungsrichtlinien ergeben, gelten gegenüber allen unseren Kunden, die zur Gruppe der Professionellen Kunden gemäß MiFID zählen.

Sie enthalten die aus unserer Sicht am besten geeigneten Maßnahmen, um für jede Wertpapierart die Best Execution gemäß der relevanten Anlagepolitik und Auftragsart sicherzustellen.

C. Bei BNPP AM erfolgt die Auswahl der Intermediäre und die Kontrolle der Ausführungsrichtlinien stets im besten Interesse unserer Kunden

Für die Auswahl der Intermediäre geht BNPP AM nach einem formalen Prozess vor. Grundlagen sind die Servicequalität für das jeweilige Finanzinstrument sowie Kriterien wie beste Beratung, bester Ausführungspreis, beste Ausführung, geeignete digitale Plattform (falls anwendbar), etc.

Der Auswahlprozess wird mindestens halbjährlich überprüft, aber BNPP AM kontrolliert ständig die Qualität seiner Intermediäre. Wenn Probleme auftreten, wird das Global Counterparty Committee eingeschaltet, das sich einmal im Quartal trifft.

Die Unternehmen von BNPP AM haben eine Reihe von Verhandlungsgremien, die sich künftig noch besser mit BNP Paribas Dealing Services abstimmen werden. Dann kann der Handelsdesk je nach Finanzinstrument und betroffenem Fonds aus den geeigneten Intermediären auswählen. Wir arbeiten mit Intermediären zusammen, deren Ausführungsqualität unseren Best-Execution-Kriterien entspricht. Sie richten sich nach der Art des Finanzinstruments, der Anlagepolitik des Mandats oder Fonds und der Art des Handelsauftrags.

Die BNPP-AM-Unternehmen haben für ihre Kunden für jedes Managementteam einige Anlagerichtlinien entwickelt, die zu ihren Investmentprozessen passen.

Jedes Managementteam kombiniert den Investmentprozess mit einem Auftragsvergabeprozess. Insbesondere wählt es hierbei die für jede Wertpapierart maßgeblichen Kriterien aus und ordnet sie nach ihrer Bedeutung. Falls nötig wird auch die Ausführungsart festgelegt.

In manchen Fällen werden zusätzliche Anweisungen erteilt, vor allem bei Börsengängen, Privatplatzierungen und Zweitplatzierungen.

D. BNPP AM -Unternehmen können bei bestimmten Finanzinstrumenten als Kontrahent auftreten

Im Einklang mit der gängigen Marktpraxis und entsprechend dem Managementprozess können BNPP-AM-Unternehmen in einigen Ländern entweder direkt oder über BNP Paribas Dealing Services Zugang zum Markt haben. Das gilt vor allem für Zins- und OTC-Instrumente auf Cash-Plattformen.

In der Praxis bedeutet dies, dass BNPP-AM-Unternehmen und/oder BNP Paribas Dealing Services insbesondere bei Zins- oder anderen OTC-Instrumenten als direkter Kontrahent eines Market Makers auftreten können. BNPP AM trifft alle im Sinne der MiFID „angemessenen Maßnahmen, um seinen Kunden Best Execution zu bieten“.

Wenn möglich wird es BNPP AM selbstverständlich vorziehen, den Handelsauftrag für ein bilateral gehandeltes Instrument vor einer Transaktion auszuschreiben.

E. Maßnahmen, Kontrollen und Compliance

BNPP AM unternimmt alle angemessenen Maßnahmen, um seinen Kunden Best Execution zu bieten – ob durch die Auswahl des Intermediärs oder in der Rolle des Kontrahenten an den betroffenen Märkten. Gerne informieren wir unsere Kunden über die Einzelheiten aller Ausführungsprozesse für ihre Handelsaufträge und zeigen ihnen, wie sie unseren Ausführungsrichtlinien entsprechen.

Wenn BNPP AM von einem Kunden besondere Anweisungen für die Ausführung der Handelsaufträge für dessen Mandat oder einen bestimmten Fonds erhält, werden wir ihnen Folge leisten. In diesem Fall unterliegt die Ausführung nicht den für die betroffene(n) Wertpapierart(en) sonst geltenden Verpflichtung zur Best Execution. Diese besonderen Anweisungen müssen allerdings mit den für das Mandat oder den Fonds vorab vertraglich festgelegten Bedingungen im Einklang stehen.

F. Prüfung unserer Auswahl- und Ausführungsrichtlinien

Im Global Counterparty Committee werden geschäftliche, operative, compliancebezogene, rechtliche und Kontrahentenrisiken erörtert und festgehalten. Außerdem entscheidet das Gremium über die zu treffenden Maßnahmen.

Geleitet wird das Global Counterparty Committee vom Head of Risk Control, der bei Abwesenheit vom Head of Compliance vertreten wird. Darüber hinaus hat BNPP AM einen formellen Prozess zur Prüfung und Kontrolle eingeführt. Die Best-Execution-Richtlinien werden mindestens jährlich überprüft.

G. Zustimmung unserer Kunden zu unseren Auswahl- und Ausführungsrichtlinien

Die Umsetzung unserer Richtlinien im Rahmen der Zusammenarbeit mit unseren Kunden erfordert deren Zustimmung. Die aktuellen Richtlinien sind Bestandteil der vertraglichen Beziehungen mit unseren Kunden. Wenn der Kunde innerhalb eines Monats nach dem Versand der Richtlinien über einen angemessenen Kommunikationsweg keine expliziten Einwände erhebt, geht BNPP AM stillschweigend von einer Zustimmung aus.

H. An wen kann man sich bei Fragen wenden?

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihr Vertriebsteam.

BNP Paribas Asset Management – Dealing Services – Top 5 execution venue report