BNP AM

Der nachhaltige Investor für eine Welt im Wandel

Aktionärsrechterichtlinie II

Die neue Version der Aktionärsrechterichtlinie (Shareholders Rights Richtlinie II – SRD2), die die Richtlinie aus dem Jahr 2007 aktualisiert, wurde vom Europäischen Rat am 4. April 2017 für ein Inkrafttreten im Juni 2019 verabschiedet. Diese Richtlinie erhöht die Transparenz und die Einbindung von Aktionären und zielt darauf ab, eine verantwortungsvollere Beteiligung zu fördern und Mängel in Bezug auf die Corporate Governance und das Engagement von Vermögensverwaltern und Eigentümern sowie den Mangel an langfristiger Vision in Bezug auf die Performance zu beheben.

Um die Transparenz über unsere Anlagetätigkeit zu erhöhen und um die Vorgaben der SRD2 zu erfüllen, haben wir Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt:

BereicheBezugFondsMandate
Anlagestrategie, Risikomanagement, VermögenSRD II Richtlinie – Artikel 20, 21, 22Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind im Jahresbericht zu finden.Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden.
UmsatzSRD II Richtlinie – Artikel 21Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind auf Anfrage erhältlich.Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden.
Nachhaltigkeit*SRD II Richtlinie – Artikel 22Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind im Jahresabschluss des Fonds sowie in unserer Charta „Globale Nachhaltigkeit“ zu finden.Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unserer Charta „Globale Nachhaltigkeit“ zu finden.
InteressenkonflikteSRD II Richtlinie – Artikel 23Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unseren Website-Bereichen „Stimmrechtsausübung“ oder „MIFID-Richtlinie“ zu finden.Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in der institutionellen Berichterstattung zu finden.
Stimmrechts-ausübung**SRD II Richtlinie – Artikel 25, 26, 27Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unserem Website-Bereich „Stimmrechtsausübung“ zu finden.Von der SRD II-Richtlinie geforderte relevante Informationen sind in unserem Website-Bereich „Stimmrechtsausübung“ zu finden.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Kundenservice.

BNPP AM hat die folgenden Elemente bereits auf seiner Website veröffentlicht:


*BNPP AM wird sein Nachhaltigkeitsprogramm weiter ausbauen und im Laufe des kommenden Jahres ESG-Leistungskennzahlen implementieren.
**Diese Abstimmungsrichtlinien gelten für BNPP AM und für alle Fonds, die ihre Stimmrechtsvollmacht an BNPP AM und die Durchsetzung der BNPP AM-Richtlinien delegieren.